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Breitscheid

 

 

Datzeroth

 

 

Hausen (Wied)

 

 

Niederbreitbach

 

 

Roßbach

 

 

Waldbreitbach

 

 
 

HINWEIS ZUR VERWENDUNG VON WAPPEN DURCH DRITTE:

 

§ 5 GemO (Gemeindeordnung) - Landesrecht Rheinland-Pfalz

Wappen, Flaggen, Dienstsiegel

(1) ......


(2) ......


(3) Wappen und Flagge der Gemeinde dürfen von anderen nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden.